Allgemeines Strafrecht

Neben meinem wirtschaftsstrafrechtlichen Schwerpunkt berate und vertrete ich als Fachanwältin für Strafrecht meine Mandanten auch bei allgemeinen strafrechtlichen Vorwürfen.

Mehr erfahren

Typische Delikte

Das allgemeine Strafrecht umfasst alle Tatbestände, deren Rechtsfolge im Strafgesetzbuch geregelt sind. Darunter fallen unter anderem folgende Delikte: Nötigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung, Unterschlagung, Hehlerei, Betrug, Computerbetrug, Untreue, Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Bestechung, Urkundenfälschung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Diebstahl, schwerer Raub, Brandstiftung, Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, unendliche Falschaussage, Meineid, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Körperverletzung, Beteiligung an eine Schlägerei, Mord, Todschlag

Strafverteidigung

Was ist zu tun, wenn die Polizei gegen Sie ermittelt?

Zunächst erhalten Sie in der Regel eine Vorladung der Polizei, in welcher Ihnen mitgeteilt wird, dass gegen Sie wegen einer Straftat ermittelt wird. Bei Kenntnisnahme von Tatsachen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. In diesem Verfahren ist jedoch auch garantiert, dass Ihnen rechtliches Gehört gewährt wird und Sie deswegen von der Polizei vorgeladen werden.

Zu jeder Zeit im Verfahren steht es dem Beschuldigten zu, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Ratsam ist es, so früh wie möglich einen Strafverteidiger zu engagieren, damit etwaige Einstellungsmöglichkeiten des Verfahrens schnellstmöglich geprüft werden können. Somit sollten Sie im Idealfall gleich nachdem Ihnen bekannt geworden ist, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt wird, Kontakt mit mir aufnehmen. Zu Beginn der Verteidigung erhalte ich dann als Ihre verteidigende Rechtsänwaltin Akteneinsicht in die polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte. Diese verschafft einen ersten Überblick der vorgeworfenen Straftaten. Auf dessen Grundlage kann ich dann eine Verteidigungsstrategie entwerfen.

Besteht nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens ein hinreichender Tatverdacht, erhebt die Staatsanwaltschaft bei dem zuständigen Gericht Anklage. Das Gericht wird im Zwischenverfahren prüfen, ob es die Anklage zulässt und ob dadurch das Hauptverfahren eröffnet wird. Die Anklageschrift wird Ihnen vom Gericht zugestellt, aus welcher sich ergibt, was man Ihnen vorwirft. Danach beginnt eine einwöchige Frist, in welcher Sie eine Stellungnahme zur Anklageschrift abgeben können. Auch zu diesem Zeitpunkt ist es äußerst ratsam, sich mit einem Verteidiger über eine Stellungnahme zu beraten.

Wird die Hauptverhandlung vom Gericht eröffnet, stehe ich Ihnen als Ihre Verteidigerin zu jeder Zeit des Verfahrens mit fachlichem Rat zur Verfügung. Eine Hauptverhandlung kann auf den ersten Blick schwierig zu verstehen sein, weshalb ich Ihnen als Verteidigerin stets einen Überblick geben kann.

Am Ende der Hauptverhandlung wird ein Urteil stehen, indem Sie entweder zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden oder einen Freispruch erhalten.

Was ist zu tun, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben?

Die Staatsanwaltschaft kann jedoch auch einen Strafbefehl bei Gericht beantragen, wenn nach dem Ermittlungsverfahren ein hinreichender Tatverdacht besteht. Dann entfällt theoretisch eine Hauptverhandlung, es sei denn, es wird rechtzeitig gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Es ist auch hier nur von Vorteil, sich nach erhalt des Strafbefehls so schnell wie möglich an einen Verteidiger zu wenden, der mit entsprechender Expertise schnellstmöglich gegen den Strafbefehl vorgehen kann.

Expertise der Kanzlei

Als Fachanwältin für Strafrecht kann ich auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts auf ein breites Erfahrungsspektrum zurückgreifen. Es ist mir ein besonderes Anliegen aus Gründen der Waffengleichheit vor Gericht, eine zufriedenstellende Verteidigung zu garantieren.

Dabei ist Diskretion und die damit verbundene rechtsanwaltschaftliche Schweigepflicht die Grundlage des Vertrauens zwischen mir als Verteidigerin und meinen Mandanten. Ich werde Ihnen stets eine ehrliche Einschätzung zum Verfahren geben, um dann mit Ihnen die bestehenden Möglichkeiten abzustimmen.