Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stellt eine Reihe von Handlungen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln unter Strafe.

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Typische Delikte

Sofern es an einer behördlichen Erlaubnis mangelt, ist der Erwerb, der Besitz, das Herstellen, das in den Verkehr bringen und nahezu jeder Umgang mit Betäubungsmitteln strafbar.

Unter den Begriff Betäubungsmittel fallen bekannte Drogen wie Cannabis oder die sog. harten Drogen wie Kokain, Ectasy, Heroin und auch LSD. Weiterhin zählen auch Amphetamine und Psilocybin-Pilze dazu. Daneben unterfallen dem Begriff auch weniger bekannte synthetische Drogen wie Ketamin und DMT.

Zu unterscheiden sind dabei geringe und nicht geringe Mengen, welche einen erheblichen Einfluss auf das Verfahrensverlauf haben. Wo kleine Mengen zur Einstellung des Verfahrens führen können, stellen größere Mengen regelmäßig einen Verbrechenstatbestand dar und bedeuten somit eine Haftstrafe. Maßgeblich für die nicht geringe Menge ist nicht das Gewicht des Betäubungsmittels, sondern das Gewicht des reinen Wirkstoffs.

Im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das BtMG kommt es nicht selten zum Einsatz von verdeckten Ermittlungsmethoden wie die Überwachung der Telekommunikation und dem Einsatz verdeckter Ermittler, woraufhin im weiteren Verlauf der Ermittlungen eine Hausdurchsuchung veranlasst werden können.

Es besteht zudem die Möglichkeit, dass sich die Fahrerlaubnisbehörde in dem Verfahren einschaltet und es zu Fahrerlaubnisentziehungen kommt. Die Fahrerlaubnis kann jedoch regelmäßig durch einen Entzug wiedererlangt werden.

Expertise der Kanzlei

Auf Grund von jahrelanger Routine in Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz kann ich einen hervorragenden Überblick über dieses Rechtsgebiet aufweisen. Ich berate somit meine Mandanten stets ehrlich und kompetent über den Zeitraum des Verfahrens hinweg.