Unternehmensstrafrecht

Unternehmen können auf unterschiedliche Weisen mit dem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht in Verbindung kommen.

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Typische Delikte

Da es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht wie in anderen Ländern gibt, werden Unternehmen häufig über § 30 OWiG belangt, wenn einzelne Mitarbeiter des Unternehmens eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen haben. Dabei können unter bestimmten Voraussetzungen Geldbußen bis zu 10 Millionen Euro verhängt werden.

Darüber hinaus ist es möglich, ein Unternehmen über die Vorschriften der „Vermögensabschöpfung“ strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Strafverteidigung

Bestehen strafrechtliche Vorwürfe gegenüber ausgewählten Mitarbeitern des Unternehmens, ist es ratsam, dass neben den natürlichen Personen auch das Unternehmen strafrechtlich beraten wird.

Dabei kann ein Austausch mit dem Individualverteidiger der einzelnen Beschuldigten von großer Bedeutung sein, um eventuell anfallende Presseanfragen gemeinsam abstimmen zu können.