Typische Delikte
Das Wirtschaftsstrafrecht betrifft Straftaten mit Bezug zum Wirtschaftsleben. Die Verfahren sind regelmäßig umfangreich und der zugrunde liegende Sachverhalt ist komplex.
Gegenstand der Verfahren sind Vorwürfe wegen Betruges, Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrottdelikte und Bestechung.
Strafverteidigung
Für eine wirkungsvolle Verteidigung und den bestmöglichen Schutz vor staatlichen Übergriffen ist stets zu empfehlen, möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger zu konsultieren.
Expertise der Kanzlei
Als Fachanwältin für Strafrecht mit dem besonderen Schwerpunkt auf Wirtschaftsstrafrecht verfüge ich über jahrelange Routine in Großverfahren. Die Verteidigung in diesem Bereich des Strafrechts ist wegen der Vielschichtigkeit der Materie überaus anspruchsvoll.
Da die Abgrenzung zwischen kriminellem und erlaubtem Handeln oft von schwierigen Rechtsfragen abhängt, sind besondere wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und deren argumentative Aufarbeitung unbedingte Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung.