Kapitaldelikte

Zu den Kapitaldelikten zählen unter anderem Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) und Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB).

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Mord und Totschlag

Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag wird anhand der Mordmerkmale vorgenommen. Diese können objektiv und somit nach außen hin erkennbar oder subjektiv und damit täterbezogen sein.

Strafverteidigung

Bei dem Vorwurf eines dieser Delikte ist die Anordnung einer Untersuchungshaft nicht unüblich und der Verteidiger trägt aufgrund dessen eine hohe Verantwortung. Nur bei genauer Aktenkunde, gezielten Anträgen und einer souveränen Verteidigung in der Hauptverhandlung, kann eine Verteidigung gelingen.

Dabei spielt gerade bei den Kapitaldelikten das Vertrauensverhältnis zu dem Verteidiger eine wichtige Rolle. Bei der Verteidigung bin ich daher auf detaillierte Informationen des Mandanten angewiesen, da diese im Verfahren zu einem Freispruch verhelfen oder einen Mord zu einem Todschlag herabstufen können.