Verschärfung des Sexualstrafrechts
Durch eine Verschärfung des Sexualstrafrechts 2016 genügt häufig ein Handeln „gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person“.
Strafverteidigung
Bereits ein gegen sich laufendes Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Sexualdelikten, bedeutet oftmals eine soziale Isolation und Stigmatisierung.
Es ist zu empfehlen, sich möglichst früh an einen Strafverteidiger zu wenden. Im Zuge dessen kann für den Betroffenen Akteneinsicht beantragt und bisher vorhandene Beweismittel können überprüft und hinterfragt werden. Dabei ist Diskretion und Vertrauen zwischen dem Mandanten und dem Verteidiger eine meiner höchsten Prämissen.