Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht ist eines der schwierigsten Themen der Strafverteidigung. Die sich im dreizehnten Abschnitt des StGB befindenden Straftatbestände stellen neben diversen Formen des sexuellen Missbrauchs auch sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung unter Strafe.

Mehr erfahren

Verschärfung des Sexualstrafrechts

Durch eine Verschärfung des Sexualstrafrechts 2016 genügt häufig ein Handeln „gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person“.

Strafverteidigung

Bereits ein gegen sich laufendes Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Sexualdelikten, bedeutet oftmals eine soziale Isolation und Stigmatisierung.

Es ist zu empfehlen, sich möglichst früh an einen Strafverteidiger zu wenden. Im Zuge dessen kann für den Betroffenen Akteneinsicht beantragt und bisher vorhandene Beweismittel können überprüft und hinterfragt werden. Dabei ist Diskretion und Vertrauen zwischen dem Mandanten und dem Verteidiger eine meiner höchsten Prämissen.